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Oft gestellte Fragen
Darf ich nach der Teilnahme an einem Kurs an kranken Menschen arbeiten?
Für die Tätigkeit im Wellness-Bereich gilt:
Geschützt sind in Deutschland die Berufsbezeichnungen Heilpraktiker, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeut und Krankengymnast, nicht jedoch die Leistung selbst. Das bedeutet, Ihr Massageangebot richtet sich im Sinne einer Wellnessbehandlung an Gesunde. Dafür wird die Selbständigkeit als Gewerbe in den Bereichen Prävention & Wellness angemeldet und die Massage zählt deshalb als Dienstleistung, nicht als Therapie. Ein Massagetherapeut führt also Wellnessmassagen an gesunden Menschen durch! Die Anwendung der Massage dient dem Wohlbefinden (Wellness und Prävention), der Entspannung und Stimulierung der Selbstregulationskräfte. Die Massage ersetzt deshalb nicht die Tätigkeiten eines Arztes oder Heilpraktikers!
Für die Tätigkeit als Heilpraktiker oder Arzt:
Selbstverständlich dürfen Sie die bei mir erlernten Methoden auch an kranken Menschen anwenden.
Darf ich direkt nach der Ausbildung selbständig arbeiten und z.B. eine eigene Praxis gründen, um Entspannungs- und Wellnessmassagen durchzuführen?
Durch die Absolvierung eines Kurses haben Sie die Möglichkeit, gemäß der öffentlich staatlichen Gewerbeordnung (§ 1 Absatz 1 GewO) eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen (z.B. Eröffnung einer eigenen Massage-/ Wellness-Praxis).
Bekomme ich nach der Kursteilnahme ein Zertifikat?
Ja, nach Teilnahme an einem meiner Kurse erhalten Sie ein Zertifikat, welches als Ausbildungsnachweis bei einem Arbeitgeber dient.
